Kur-Aufenthalte

Zur Auffrischung und Stärkung der allgemeinen und häufig auch angeschlagenen Gesundheit werden zumeist durch Ärzte Kur-Aufenthalte verschrieben. Dies dient im Allgemeinen zur Genesung nach schwerwiegenden Operationen oder bei schweren Krankheiten zur Linderung der Schmerzen und der Steigerung des allgemeinen Wohlbefindens. Hierfür gibt es in Deutschland aber auch fast allen anderen Ländern auf der Welt spezielle Kurorte oder Heilbäder samt hotel- oder krankenhausähnlichen Einrichtungen.

Kurorte

Gesetzlich ist der Begriff der Kur zwar aus den meisten offiziellen Schriften entfernt wurden, von den Krankenkassen und einigen Bundesländern wird er jedoch noch weiter geführt. Ist der Begriff noch vorhanden so wird er dadurch beschrieben, dass bei der Kur durch mehrmalige Anwendung von zumeist natürlichen mitteln die ärztlich verordnet und geplant worden sind die Gesundheit eines Menschen erhalten oder wiederhergestellt werden soll. Hierfür wird in den meisten Fällen ein Ortswechsel in Form des Besuches schon genannter Kurorte empfohlen. Das besondere an diesen Orten ist ihre spezielle Eignung für medizinische Behandlungen. Dies geschieht dort durch natürlich vorkommende Heilmittel, entweder des Wassers, des Bodens oder durch die besonderen Witterungsverhältnisse. In Deutschland wird daher eine Unterscheidung zwischen Heilbädern, die zum Beispiel besondere Mineralien im Wasser haben oder aber Warme Quellen für Thermal-Bäder besitzen, Heilklimatischen Kurorten, deren besonderes Klima zum Beispiel bei Rheuma helfen kann, und auch Seebädern bzw. Luftkurorten, die durch ihre meist salzhaltige Luft das Atmen und die Heilung der Atemwege erleichtern. Das wohl häufigste und auffälligste Prädikat im Namen eines solchen Ortes ist Bad, von denen es fast 100 in Deutschland gibt.

Gesetzliche Bestimmungen für Kuren

Wie schon erwähnt werden Kur-Aufenthalte zumeist von Ärzten verschrieben, was auf das deutsche Sozialgesetzbuch IX zurückgeht, indem die Möglichkeiten und Bestimmungen für Kuren geregelt sind. In der Regel werden so verordnete Kuren dann auch von den Krankenkassen oder aber der Deutschen Rentenversicherung bezahlt. Hierzu muss der Patient jedoch einen Regelkatalog unterschreiben, der dazu dient, die Zwecke und den Sinn der Kur zu erfüllen, damit diese nicht als eine Art Urlaub verstanden und missbraucht wird. Hält sich ein Patient nicht an die vorgeschriebenen Abläufe der Kur so wird er in der Regel wieder nach Hause geschickt. In einigen Fällen wird jedoch von den Kassen die Bezahlung einer vom Arzt erfragten Kur für den Patienten verweigert, was zur sogenannten ambulanten Kur führt. Bei dieser muss der Patient die Kosten für die Kureinrichtung zu den größten Teilen selbst zahlen, es sei denn er hat eine Zusatzversicherung für diesen Fall. Der Vorteil hierbei ist jedoch die freie Wahl des Kurortes. Letztere Möglichkeit besteht in den meisten Fällen auch für nicht akut kranke Menschen, die sich im Sinne von Wellness einmal richtig erholen wollen. Bei eigener Bezahlung stehen so fast alle Kurorte für Gäste offen.

Geeignete Behandlungen

Für den Erfolg einer Kur ist in den meisten Fällen nicht nur die geeignete Behandlung des Patienten durch die Einrichtung, Pfleger und Ärzte verantwortlich, sondern häufig auch die eigenen innere Einstellung sowie auch das generelle Umfeld des Patienten, ob nun an Personen oder Dingen festgemacht. Dies gilt insbesondere bei etwaigen schweren Behinderungen oder Verletzungen nach Unfällen, wo der Patient viel durch den eigenen Willen erreichen kann.

Foto: Stefan Redel – Fotolia

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