Notwendigkeit von Schönheitsoperationen: wann bezahlen Krankenkassen?

Obwohl ästhetische Operationen zunehmend populärer und alltäglicher werden, sind die Preise immernoch horend.

Wo ist die Grenze von einer notwendigen Operation und einem rein ästhetischen Hintergrund? Denn genau dies ist der Punkt, wo gesetzliche Krankenkassen zwischen Kostenübernahme und Selbstzahler differenzieren.

Die Barmer Krankenkasse sagt, wie alle gesetzlichen Kassen, dass ein rein medizinischer Grund vorliegen muss, damit die Kosten übernommen werden. Es gibt die Möglichkeit einen Antrag auf Kostenübernahme zu stellen, wenn psychologische Gründe vorliegen. Dies muss durch ein ärtzliches Attest bestätigt werden. Falls Deformationen durch Krankheiten entstanden sind, wird die Rekonstruktion finanziert. Nasenkorrekturen sind meist ästhetische Operationen, sofern keine Probleme beim Luftholen oder Riechen vorhanden sind. Ich glaube man muss wirklich gute Gründe vorlegen, damit heutzutage noch solche Behandlungen finanziert werden.

Empfohlene Artikel

1 Kommentar

  1. Brustabnahme - Diagnose Krebs | Schönheitsbehandlungen

    […] Bei der Operation selbst wird Drüsengewebe und die Brustwarze zusammen mit einem spindelförmigen Hautanteil entnommen, sind die Lymphknoten ebenfalls betroffen, werden auch sie meist entfernt. Damit sich die Haut dennoch weiten kann und spätere rekonstruktive Maßnahmen getroffen werden können, wie z.B. das Einsetzen eines Silikonimplantats oder einer Rekonstruktion mit Eigengewebe, werden bestimmte Maßnahmen noch vor der weiteren Therapierung getroffen. Diese Form der plastischen Chirurgie bezahlen Krankenkassen. […]

Kommentare sind geschlossen.